Weitere Lockerungen ab dem 8. Juni

Über die Lockerungen im Bereich Veranstaltungen hatte ich bereits geschrieben. Viele der weiteren Lockerungen beziehen sich schon auf die kommende Ferienzeit.

Indoor-Spielplätze

Indoor-Spielplätze dürfen wieder öffnen, die Abstandsregeln sind einzuhalten, der Zugang muss gesteuert und die Bildung von Warteschlangen vermieden werden. Der Betreiber hat Maßnahmen zur Hygiene zu treffen.

Familienfeiern

Bei Hochzeiten, Taufen, Konfirmationen und Beerdigungen können jetzt bis zu 50 Personen teilnehmen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Geburtstage gelten nicht als Familienfeier und unterliegen den Kontaktbeschränkungen.

Übernachtungsgewerbe

Hotels, Jugendherbergen etc. können ihre Kapazität auf maximal 80% ausweiten. Beruflich bedingte Übernachtungen müssen bei der Kapazitätsgrenze nicht einberechnet werden. Die Wiederbelegungssperre von 7 Tagen bei Ferienhäusern und -wohnungen fällt weg.

Touristische Busreisen

Beim Ein- und Ausstieg sowie bei der Fahrt ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Personen, die nicht in einem gemeinsamen Hausstand leben, müssen 1,5m Abstand halten. Eine Sitzreihe zwischen den Reisenden bleibt jeweils gesperrt. Die Klimaanlage muss auf Dauerbetrieb laufen (permanenter Luftaustausch). Die Kontaktdaten der Reisenden werden erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt.

Schwimmbäder

Auch Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Es muss sichergestellt sein, dass die Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Aufenthalt in der Badeanstalt die 1,5 m Abstand einhalten können. Besonders im Bereicht der Umkleiden und Duschen hat der Betreiber Hygienemaßnahmen zu treffen und die Bildung von Warteschlangen zu vermeiden.

Die Freibäder in Wilstedt, Hepstedt und Kirchtimke werden alle demnächst öffnen. Für den Besuch des Bades in Kirchtimke ist der Erwerb einer Jahreskarte erforderlich. Über die Regelungen der beiden anderen Bäder ist noch nichts bekannt. (Quelle: Wümme Zeitung) Informationen über die Hallenbäder in Worpswede, Lilienthal und Ottersberg stehen ebenfalls noch aus.

Duschen und Umkleiden

Auch in Fitness-Studios und Sporthallen dürfen die Umkleiden und Duschen wieder genutzt werden.

Fahrrad- und Bootsverleih

Die Verleiher sind verpflichtet, die Kontaktdaten der Kunden zu notieren und drei Wochen lang aufzubewahren.

Kutsch- und Schiffsfahrten, Seilbahn

Bei Kutschfahrten muss verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Abstandsregeln sind einzuhalten. Gleiches gilt für Schiffsfahrten. Hier müssen die Kontaktdaten der Mitfahrenden erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Unter Schiffsfahrten fallen auch die beliebten Torfkahnfahrten. In Seilbahnen darf die Kapazität maximal zu 50% ausgelastet werden. Es gilt ebenfalls die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Gästeführungen

Führungen unter freiem Himmel sind für Gruppen bis 10 Personen erlaubt. Alle müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Abstandsregelung ist einzuhalten.

Jugendgruppen

Veranstaltungen für Jugendgruppen mit Übernachtungen bleiben bis mindestens 31. August verboten.

 

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen werden mindestens bis zum 29. Juni fortgesetzt.

Quelle: Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Aktuelle Zahlen

Landkreis Osterholz-Scharmbeck: 111 bestätigte Infektionen mit dem Corona-Virus (davon 4 akut); Grasberg: 6 (akut 0); Lilienthal: 15 (akut 0); Worpswede: 9 (akut 0). Stand 05.06.2020

IMG_7181
„Ohne Mundschutz betreten verboten!“ – Imbiss Worpsweder Stübchen

Hinterlasse einen Kommentar