Trotz der Lockerungen weist unser Landrat Bernd Lütjen auf die wachsende Anzahl der Infektionen hin und fordert alle Personen auf, weiterhin ihre Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken und Abstand zu halten.
Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser
Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen und Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern haben jetzt das Recht von jeweils einer Person besucht zu werden. Dabei muss das Hygienekonzept der jeweiligen Einrichtung beachtet werden. Kontaktdaten werden erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt. (Die Änderung ist am 20. Mai in Kraft getreten.)
Sporthallen und Fitnessstudios
Ab dem 25. Mai dürfen Sporthallen und Fitnessstudios unter Auflagen öffnen: Der Sport muss kontaktos zwischen den beteiligten Personen ausgeführt werden. Abstand von mind. 2 m ist einzuhaltne. Sportgeräte müssen desinfiziert werden. Umkleiden, Wasch- und Duschräume bleiben geschlossen. Warteschlagen sind zu vermeiden. Zuschauer*innen bleiben ausgeschlossen.
Tattoo-Studios
Seit dem 15. Mai dürfen Tattoo-Studios wieder öffnen. Nach einer Gerichtsentscheidung werden Tattoo-Studios anderen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios gleichgesetzt. Es gelten die gleichen Hygieneregeln: Die Dienstleister*innen müssen einen Mundschutz tragen und nach jedem Kunden die Hände desinfizieren. Ein Abstand von 1,5 m muss gewährleistet sein. Die Kontaktdaten der Kund*innen müssen erfasst und drei Wochen lang aufbewahrt werden.
Aktuell vor Ort
Ein Fall in einer Alten- und Pflegeeinrichtung in der Gemeinde Worpswede ist bestätigt worden. Da der Wohnsitz der betreffenden Person außerhalb des Landkreises gemeldet ist, fließt der Fall nicht in die Statistik des Landkreises ein. Alle Bewohner*innen und das Personal sind getestet worden, die Ergebnisse stehen noch aus.
Landkreis Osterholz gesamt: 102 nachweisliche Infektionen (davon 19 akut erkrankt, 1 Person wird in einem Bremer Krankenhaus behandelt); Grasberg: 6 (akut 1), Lilienthal: 13 (akut 2), Worpswede 7 (akut 1). Stand 20.05.2020
Maskensortiment
Quellen: Niedersächsische Verordnung , Landkreis Osterholz , Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport , Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung