Neue Regelungen für Veranstaltungen in Niedersachsen

Ab Montag tritt die vierte Stufe der Corona-Lockerungen in Kraft. Kulturelle Veranstaltungen wie z.B. Aufführungen der darstellenden Künste, Musik oder Literatur können wieder stattfinden, allerdings nur unter freiem Himmel und mit weiteren Auflagen: Die Besucher müssen 1,5 m Abstand voneinander halten und dürfen nur sitzend an der Veranstaltung teilnehmen. Die Kontaktdaten werden erhoben und drei Wochen aufbewahrt, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die Veranstalter müssen einen geregelten Zutritt und Hygienemaßnahmen gewährleisten.

„Spezialmärkte“ bei denen Eintritt gezahlt wird, sind unter freiem Himmel erlaubt. Hierunter können z.B. Flohmärkte fallen. Die Abstandsregelung ist einzuhalten, Veranstalter müssen sich um einen geregelten Einlass, die Vermeidung von Warteschlangen und Hygienemaßnahmen kümmern.

Durch diese Lockerungen wird das kulturelle Leben sicherlich wieder belebt. Mein Veranstaltungskalender lag in den letzten Wochen brach. Einige wenige Veranstaltungen wie Gottesdienste und Blutspenden sind momentan darin aufgeführt. Ich hoffe, dass in der nächsten Zeit einiges hinzukommt. Hinweise für Veranstaltungen gerne an: radheldin@web.de .

Auch für unseren Findorffhof in Grasberg könnte das eine Chance sein. Das weitläufige Gelände bietet sich für Theaterdarbietungen oder Konzerte unter freiem Himmel ganz wunderbar an. Trauungen dürfen bereits jetzt wieder in dem historischen Ambiente stattfinden.

Aktuell im Veranstaltungskalender

Kein Konzert unter freiem Himmel, sondern im virtuellen Raum bietet die Gruppe „Afterburner“. Sie rocken in der Stadthalle Osterholz und streamen das Konzert live auf YouTube. Am 6. Juni, 20.00 Uhr.

Ein virtueller Lauf soll den OHZ Sommernachtslauf ersetzen. Wer teilnehmen möchte, läuft in der Zeit vom 15. Juni 10.00 Uhr bis 21. Juni 14.00 Uhr mindestens fünf Kilometer und sendet anschließend ein Bild per Instagram, Facebook oder Mail. Je nach Anzahl der Bilder bekommt das SOS Kinderdorf Worpswede eine Spende.

Die Kirchen sind seit einiger Zeit wieder geöffnet. Wie sich der Besuch eines Gottesdienstes unter Corona-Auflagen gestaltet, habe ich hier für die Wümme-Zeitung aufgeschrieben.

Am 24. Juni wird im Schützenhaus Adolphsdorf um eine Blutspende gebeten. Ob es den weltbesten Butterkuchen dieses Mal zum Mitnehmen gibt, ist nicht bekannt.

Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen, es gelten die gleichen Auflagen wie in der Gastronomie. Clubs, Discos und Shisha-Bars bleiben weiterhin geschlossen. Kinos, Theater und Opernhäuser ebenfalls.

Symbolbild – bemalter Stein in der Grasberger Steinschlange

Corona-Verordnung – neue Regeln in Niedersachsen

Ab dem 6. Mai tritt die erste von fünf Stufen zur Lockerung der bestehenden Corona-Maßnahmen in Kraft. Die zweite Stufe ist für den 11. Mai geplant, allerdings sind dieser und weitere Punkte des Stufenplans abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen. Nur wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll verhalten, können diese Schritte langsam ausgeweitet werden!

Tierparks, Museen und Gedenkstätten öffenen wieder

Besuche in diesen Einrichtungen sowie in weitläufigen Anlagen im Freien sind zulässig, der Mindestabstand ist weiterhin einzuhalten. Die Betreiber müssen geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und Vermeidung von Warteschlangen treffen. Ebenfalls müssen Sie auf das Einhalten des Abstandsgebots achten.

Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte

Hier ist ebenfalls das Einhalten der Mindestabstände zu beachten. Die Nutzung von Gegenständen durch mehrere Personen, insbesondere die Nutzung von Gesangbüchern, Weihwasserbecken, Sammelkörben und Messkelchen, ist untersagt.

Sportanlagen

Öffentliche und private Sportanlagen im Freien dürfen zur Ausübung von kontaktlosen Sportarten genutzt werden. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen bleibt weiterhin nicht erlaubt.

Spielplätze

Auf öffentlichen Spielplätzen im Freien darf wieder gespielt werden, die Nutzung ist Kindern unter 12 Jahren, die von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, erlaubt. Auch hier gilt der Mindestabstand, die erwachsenen Begleitpersonen sollten, soweit möglich, darauf achten.

Zweitwohnungen und Campingplätze

Das Verbot zu kurzfristigen Aufenthalten in Zweitwohnungen wurde gestrichen. Ganzjährig oder saisonweise gemietete Parzellen auf Campingplätzen können wieder genutzt werden, die Campingplätze selbst bleiben weiterhin geschlossen.

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind weiterhin verboten, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Die meisten der Schützen- und Erntefeste in unserer Region sind bereits abgesagt worden, z. B. die Schützenfeste in Adolphsdorf, Huxfeld, Lilienthal, Worpswede. Ebenso das Grasberger Sommerblütenfest und die Dorfparade. Unser Landrat, Bernd Lütjen sagt: „Weiterhin gilt aber: Die Regelung heißt nicht, dass nach dem 31. August 2020 alle Veranstaltungen wieder wie gewohnt stattfinden können. Wir werden hierfür die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abwarten müssen, bevor es verlässliche Aussagen dazu geben kann.“

Kinderbetreuung

Eine private Betreuung von maximal fünf Kindern, z. B. in der Nachbarschaft wird ermöglicht. Eigene betreute Kinder sind auf die Höchstzahl anzurechnen. Weiterhin wird von Kindergärten und Schulen eine Notbetreuung angeboten. Über den jeweiligen Start von Präsenzunterricht werden die Schüler und Eltern von den Schulen direkt unterrichtet.

Aktuelle Fallzahlen

Im Landkreis OHZ liegen 83 bestätigte Fälle vor, davon sind 74 Personen bereits genesen. Aufteilung nach Kommunen: Grasberg: 4, Lilienthal 11, Worpswede 6.

 

Mitteilung des Landkreises Osterholz / Originaltext der Niedersächsischen Verordnung

 

Maler

Auch mit Mundschutz: Der Maler am Rastplatz zwischen Grasberg und Lilienthal, eine Plastik von Ingeborg Ahner-Siese (Foto: Christiane Seeger)