Ab dem 6. Mai tritt die erste von fünf Stufen zur Lockerung der bestehenden Corona-Maßnahmen in Kraft. Die zweite Stufe ist für den 11. Mai geplant, allerdings sind dieser und weitere Punkte des Stufenplans abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen. Nur wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll verhalten, können diese Schritte langsam ausgeweitet werden!
Tierparks, Museen und Gedenkstätten öffenen wieder
Besuche in diesen Einrichtungen sowie in weitläufigen Anlagen im Freien sind zulässig, der Mindestabstand ist weiterhin einzuhalten. Die Betreiber müssen geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und Vermeidung von Warteschlangen treffen. Ebenfalls müssen Sie auf das Einhalten des Abstandsgebots achten.
Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte
Hier ist ebenfalls das Einhalten der Mindestabstände zu beachten. Die Nutzung von Gegenständen durch mehrere Personen, insbesondere die Nutzung von Gesangbüchern, Weihwasserbecken, Sammelkörben und Messkelchen, ist untersagt.
Sportanlagen
Öffentliche und private Sportanlagen im Freien dürfen zur Ausübung von kontaktlosen Sportarten genutzt werden. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen bleibt weiterhin nicht erlaubt.
Spielplätze
Auf öffentlichen Spielplätzen im Freien darf wieder gespielt werden, die Nutzung ist Kindern unter 12 Jahren, die von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, erlaubt. Auch hier gilt der Mindestabstand, die erwachsenen Begleitpersonen sollten, soweit möglich, darauf achten.
Zweitwohnungen und Campingplätze
Das Verbot zu kurzfristigen Aufenthalten in Zweitwohnungen wurde gestrichen. Ganzjährig oder saisonweise gemietete Parzellen auf Campingplätzen können wieder genutzt werden, die Campingplätze selbst bleiben weiterhin geschlossen.
Veranstaltungen
Veranstaltungen sind weiterhin verboten, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Die meisten der Schützen- und Erntefeste in unserer Region sind bereits abgesagt worden, z. B. die Schützenfeste in Adolphsdorf, Huxfeld, Lilienthal, Worpswede. Ebenso das Grasberger Sommerblütenfest und die Dorfparade. Unser Landrat, Bernd Lütjen sagt: „Weiterhin gilt aber: Die Regelung heißt nicht, dass nach dem 31. August 2020 alle Veranstaltungen wieder wie gewohnt stattfinden können. Wir werden hierfür die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abwarten müssen, bevor es verlässliche Aussagen dazu geben kann.“
Kinderbetreuung
Eine private Betreuung von maximal fünf Kindern, z. B. in der Nachbarschaft wird ermöglicht. Eigene betreute Kinder sind auf die Höchstzahl anzurechnen. Weiterhin wird von Kindergärten und Schulen eine Notbetreuung angeboten. Über den jeweiligen Start von Präsenzunterricht werden die Schüler und Eltern von den Schulen direkt unterrichtet.
Aktuelle Fallzahlen
Im Landkreis OHZ liegen 83 bestätigte Fälle vor, davon sind 74 Personen bereits genesen. Aufteilung nach Kommunen: Grasberg: 4, Lilienthal 11, Worpswede 6.
Mitteilung des Landkreises Osterholz / Originaltext der Niedersächsischen Verordnung
Auch mit Mundschutz: Der Maler am Rastplatz zwischen Grasberg und Lilienthal, eine Plastik von Ingeborg Ahner-Siese (Foto: Christiane Seeger)