Landkreis Osterholz erlässt Allgemeinverfügung zu Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern

Der Landkreis Osterholz hat am heutigen Mittwoch die erste Schwelle der Anzahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung überstiegen. Der sogenannte Inzidenzwert liegt bei 36,9. Das bedeutet, dass sich im Durchschnitt der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 36,9 Personen mit dem Corona-Virus infiziert haben. Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht für Werte über 35 strengere Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern vor. Der Landkreis Osterholz hat diese nun per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Damit gelten ab sofort bis zur Unterschreitung der 35er-Schwelle folgende Regelungen:

1. Private Zusammenkünfte und Feiern, die auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel wie zum Beispiel in zur eigenen Wohnung gehörenden Gärten oder Höfen stattfinden, sind unter Einhaltung des Abstandsgebots, mit nicht mehr als 25 Personen (vorher 50 Personen) zulässig.

2. Private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben, stattfinden sind, unter Einhaltung des Abstandsgebots, mit nicht mehr als 50 Personen (vorher 100 Personen) zulässig.

Private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sind weiterhin mit jeweils nicht mehr als 25 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Aber auch hier sollte sich im eigenen Interesse dringend zurückgehalten werden.

„Der starke Anstieg der Infektionszahlen der letzten Tage im Landkreis Osterholz macht deutlich, wie wichtig eine Reduzierung der sozialen Kontakte ist. Daher kann ich nicht oft genug an Sie appellieren: Bleiben Sie zuhause, vermeiden Sie Kontakte und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, verdeutlicht Landrat Bernd Lütjen.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Osterholz unter www.landkreis-osterholz.de/corona zu finden. Unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen werden zudem häufig gestellte Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung beantwortet. Zudem ist das Gesundheitsamt während der Öffnungszeiten des Kreishauses unter 04791/930-2900 erreichbar.

Quelle: Landkreis Osterholz

Finde ich auch! Foto: Christiane Seeger

Neue Lockerungen – 10 Personen Regel

Die fünfte Lockerungsstufe in Niedersachsen tritt ab Montag, dem 22. Juni in Kraft. Die wohl größte Änderung ist die neue 10 Personen Regel. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als 10 Personen umfassen. Mehr als 10 Personen sind erlaubt, wenn es sich um Familienangehörige handelt oder diese aus maximal zwei Haushalten stammen. „Auch wenn es hierbei streng genommen keine Vorgabe zum Mindestabstand gibt, sollten Sie unbedingt weiterhin möglichst viel Abstand zueinander halten  – im öffentlichen, wie im privaten Raum“, empfiehlt Landrat Bernd Lütjen.

Treffen

Picknicken oder Grillen in der Öffentlichkeit mit bis zu 10 Personen ist erlaubt. In privaten Gärten können sich ebenfalls Gruppen bis 10 Personen aufhalten. In Wohnungen sind auch Feiern mit 10 Personen erlaubt, bei einer kleinen Wohnung wird dazu geraten, doch lieber mehrere Treffen zu veranstalten.

Kulturelle Veranstaltungen, Kino

Theater, Opernaufführungen, Konzerte, Lesungen und Kinovorstellungen sind auch in geschlossenen Räumen erlaubt. Beim Betreten und Verlassen und während der Veranstaltung muss ein Abstand von 1,5 m gewährleistet werden. Der Abstand ist zu anderen Personen einzuhalten, die weder dem eigenen, noch einem weiteren Hausstand oder einer gemeinsamen Gruppe von maximal 10 Personen angehören. Es dürfen maximal 250 Besucher teilnehmen. Alle Gäste müssen während der Veranstaltung sitzen. Weitere Hygienemaßnahmen müssen getroffen werden, die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt, dass ein Mund-Nasen-Schutz während des Aufenthalts zu tragen ist. Diskotheken und Shisha-Bars bleiben geschlossen.

Große Veranstaltungen

Bis zum 31. Oktober sind große Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern verboten. Unabhängig von der Teilnehmerzahl bleiben alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt- und Schützenfestel verboten. Messen, Kongresse und Spezialmärkte, die nach dem 31. August stattfinden, können unter Auflagen genehmigt werden.

Sportveranstaltungen

Bei Breitensportwettbewerben im Freien dürfen 50 Zuschauer teilnehmen, die Abstandsregelung ist einzuhalten. Bei einer größeren Besucherzahl bis zu 250 Personen gibt es weitere Auflagen: Die Zuschauer müssen sitzen und die Kontaktdaten erfasst werden . Zum Profisport sind weiterhin keine Zuschauer erlaubt.

Gastronomie und Übernachtungsgewerbe

Auch in der Gastronomie gilt die 10 Personen Regel. Der Abstand ist zu anderen Personen einzuhalten, die weder dem eigenen, noch einem weiteren Hausstand oder einer gemeinsamen Gruppe von maximal 10 Personen angehören. Die Kontaktdaten werden weiterhin erhoben und drei Wochen aufbewahrt. Buffets zur Selbstbedienung der Gäste sind verboten. Buffets, bei denen eine Servicekraft bedient, sind erlaubt.

Hotels, Jugendherbergen und Campingplätzen müsssen weiterhin Hygienekonzepte erstellen. Oberflächen, die häufig von Gästen oder Personal berührt werden, müssen täglich mehrmals gereinigt werden. Die Maximalbelegung entfällt.

Gästeführungen und Seilbahn

Die Beschränkungen auf 10 Personen bzw. die maximale Auslastung von 50% entfällt. Alle Teilnehmer / Nutzer sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Busreisen

Auch hier gilt die neue 10 Personen Regelung. Im Fahrzeug muss jede Personen einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten, die weder dem eigenen, noch einem weiteren Hausstand oder einer gemeinsamen Gruppe von maximal 10 Personen angehören. Beim Betreten, Verlassen und während des Aufenthalts im Fahrzeug ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Kontaktdaten müssen erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Die Klimaautomatik des Fahrzeuges muss auf Dauerventilation eingestellt sein.

Unterrichtsbedingte, eintägige Schulfahrten sind gestattet. Klassenfahrten mit Übernachtung bleiben untersagt.

Sauna

Saunen dürfen wieder geöffnet werden. In Schwimmbädern und Saunen findet die 10 Personen Regel keine Anwendung!

Selbsthilfegruppen und Eltern-Kind-Angebote

Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen sind wieder gestattet. Hier findet ebenfalls die 10 Personen Regelung Anwendung. Bei Eltern-Kind-Angeboten werden die Kinder die zum eigenen Haushalt gehören, nicht extra gezählt. Beispiel: Vater und zwei Kinder zählen als eine Person bei der Gruppenstärke. Beratungsstellen zu beruflichen Fragen öffnen ebenfalls wieder.

Blasorchester und Chöre

Die bisherige Beschränkung auf vier Personen im Kleingruppenunterricht gilt nicht, wenn der Unterricht unter freiem Himmel stattfindet.

Geschäfte

In Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen entfällt die Regelung, dass nur eine Person pro 10 m² Ladenfläche zulässig ist. Der Mindestabstand muss weiterhin eingehalten werden können.

Auslandsreisen

Es wird empfohlen, das Infektionsgeschehen im geplanten Reiseurlaubsland im Blick zu behalten. Dieses ist entscheidend für die Frage, ob jemand nach einer Reise in Quarantäne muss oder nicht. Das RKI informiert auf seiner Website über die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Länder.

Aktuelle Zahlen

Landkreis Osterholz-Scharmbeck: 117 bestätigte Infektionen mit dem Corona-Virus (davon 6 akut); Grasberg: 6 (akut 0); Lilienthal: 15 (akut 0); Worpswede: 10 (akut 1). Stand 19.06.2020

Quellen: Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Landkreis Osterholz

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Grafik: Landkreis Rotenburg

Corona-Verordnung – neue Regeln in Niedersachsen

Ab dem 6. Mai tritt die erste von fünf Stufen zur Lockerung der bestehenden Corona-Maßnahmen in Kraft. Die zweite Stufe ist für den 11. Mai geplant, allerdings sind dieser und weitere Punkte des Stufenplans abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen. Nur wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll verhalten, können diese Schritte langsam ausgeweitet werden!

Tierparks, Museen und Gedenkstätten öffenen wieder

Besuche in diesen Einrichtungen sowie in weitläufigen Anlagen im Freien sind zulässig, der Mindestabstand ist weiterhin einzuhalten. Die Betreiber müssen geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und Vermeidung von Warteschlangen treffen. Ebenfalls müssen Sie auf das Einhalten des Abstandsgebots achten.

Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte

Hier ist ebenfalls das Einhalten der Mindestabstände zu beachten. Die Nutzung von Gegenständen durch mehrere Personen, insbesondere die Nutzung von Gesangbüchern, Weihwasserbecken, Sammelkörben und Messkelchen, ist untersagt.

Sportanlagen

Öffentliche und private Sportanlagen im Freien dürfen zur Ausübung von kontaktlosen Sportarten genutzt werden. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen bleibt weiterhin nicht erlaubt.

Spielplätze

Auf öffentlichen Spielplätzen im Freien darf wieder gespielt werden, die Nutzung ist Kindern unter 12 Jahren, die von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, erlaubt. Auch hier gilt der Mindestabstand, die erwachsenen Begleitpersonen sollten, soweit möglich, darauf achten.

Zweitwohnungen und Campingplätze

Das Verbot zu kurzfristigen Aufenthalten in Zweitwohnungen wurde gestrichen. Ganzjährig oder saisonweise gemietete Parzellen auf Campingplätzen können wieder genutzt werden, die Campingplätze selbst bleiben weiterhin geschlossen.

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind weiterhin verboten, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Die meisten der Schützen- und Erntefeste in unserer Region sind bereits abgesagt worden, z. B. die Schützenfeste in Adolphsdorf, Huxfeld, Lilienthal, Worpswede. Ebenso das Grasberger Sommerblütenfest und die Dorfparade. Unser Landrat, Bernd Lütjen sagt: „Weiterhin gilt aber: Die Regelung heißt nicht, dass nach dem 31. August 2020 alle Veranstaltungen wieder wie gewohnt stattfinden können. Wir werden hierfür die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abwarten müssen, bevor es verlässliche Aussagen dazu geben kann.“

Kinderbetreuung

Eine private Betreuung von maximal fünf Kindern, z. B. in der Nachbarschaft wird ermöglicht. Eigene betreute Kinder sind auf die Höchstzahl anzurechnen. Weiterhin wird von Kindergärten und Schulen eine Notbetreuung angeboten. Über den jeweiligen Start von Präsenzunterricht werden die Schüler und Eltern von den Schulen direkt unterrichtet.

Aktuelle Fallzahlen

Im Landkreis OHZ liegen 83 bestätigte Fälle vor, davon sind 74 Personen bereits genesen. Aufteilung nach Kommunen: Grasberg: 4, Lilienthal 11, Worpswede 6.

 

Mitteilung des Landkreises Osterholz / Originaltext der Niedersächsischen Verordnung

 

Maler

Auch mit Mundschutz: Der Maler am Rastplatz zwischen Grasberg und Lilienthal, eine Plastik von Ingeborg Ahner-Siese (Foto: Christiane Seeger)