Landkreis Osterholz erlässt Allgemeinverfügung zu Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern

Der Landkreis Osterholz hat am heutigen Mittwoch die erste Schwelle der Anzahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung überstiegen. Der sogenannte Inzidenzwert liegt bei 36,9. Das bedeutet, dass sich im Durchschnitt der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 36,9 Personen mit dem Corona-Virus infiziert haben. Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht für Werte über 35 strengere Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern vor. Der Landkreis Osterholz hat diese nun per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Damit gelten ab sofort bis zur Unterschreitung der 35er-Schwelle folgende Regelungen:

1. Private Zusammenkünfte und Feiern, die auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel wie zum Beispiel in zur eigenen Wohnung gehörenden Gärten oder Höfen stattfinden, sind unter Einhaltung des Abstandsgebots, mit nicht mehr als 25 Personen (vorher 50 Personen) zulässig.

2. Private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben, stattfinden sind, unter Einhaltung des Abstandsgebots, mit nicht mehr als 50 Personen (vorher 100 Personen) zulässig.

Private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sind weiterhin mit jeweils nicht mehr als 25 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Aber auch hier sollte sich im eigenen Interesse dringend zurückgehalten werden.

„Der starke Anstieg der Infektionszahlen der letzten Tage im Landkreis Osterholz macht deutlich, wie wichtig eine Reduzierung der sozialen Kontakte ist. Daher kann ich nicht oft genug an Sie appellieren: Bleiben Sie zuhause, vermeiden Sie Kontakte und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, verdeutlicht Landrat Bernd Lütjen.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Osterholz unter www.landkreis-osterholz.de/corona zu finden. Unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen werden zudem häufig gestellte Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung beantwortet. Zudem ist das Gesundheitsamt während der Öffnungszeiten des Kreishauses unter 04791/930-2900 erreichbar.

Quelle: Landkreis Osterholz

Finde ich auch! Foto: Christiane Seeger

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