Ab Montag, dem 11. Mai 2020 tritt die zweite Stufe des niedersächsischen Stufenplans in Kraft. Weitreichende Änderungen sind dabei. Alle Bürger*innen sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und vorsichtig bleiben.
Gastronomie
Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse, Kantinen und Cafés dürfen geöffnet werden. Betriebe, in denen der Schankwirtschaftsbetrieb den Speisewirtschaftsbetrieb deutlich überwiegt, müssen geschlossen bleiben (Kneipen, Bars etc.). Die Betreiber haben umfangreiche Hygienemaßnahmen zu beachten. Die Plätze müssen so angeordnet werden, dass ein Mindestabstand von 2 m zwischen den Tischen gewährleistet ist. Es dürfen maximal die Hälfte der zulässigen Plätze von Gästen belegt werden. Das Personal muss Mundschutz tragen. Möglichkeiten zur Desinfektion müssen bereitgestellt werden. Die Steuerung des Zutritts und Vermeidung von Warteschlangen wird über die Reservierung von Plätzen geregelt. Buffets sind nicht zulässig. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Zu den Handlungsempfehlungen der DEHOGA geht es hier.
Ferienhäuser / -wohnungen
Es dürfen Personen zu touristischen Zwecken beherbergt werden. Das Ferienhaus bzw. die -wohnung darf in einem Zeitraum von 7 Tagen nur von einem Gast und den Mitreisenden genutzt werden. Auf Campingplätzen gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent.
Kosmetikstudios, Nagelstudios, Fusspflege, Massagepraxen
Die Dienstleister*innen müssen einen Mundschutz tragen und nach jedem Kunden die Hände desinfizieren. Ein Abstand von 1,5 m muss gewährleistet sein. Die Kontaktdaten der Kund*innen müssen erfasst und drei Wochen lang aufbewahrt werden.
Bildungseinrichtungen
Bildungsangebote an Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass alle Personen beim Betreten, dem Aufenthalt und beim Verlassen der Räumlichkeiten den Abstand von 1,5 m untereinander einhalten können. Möglichkeiten zur Desinfektion müssen bereitgestellt werden. Die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen müssen erfasst und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Kursangebote mit Übernachtung sind vorerst noch ausgeschlossen.
Fahrschulen
Theoretischer Unterricht: Es muss sichergestellt sein, dass alle Personen beim Betreten, dem Aufenthalt und beim Verlassen der Räumlichkeiten den Abstand von 1,5 m untereinander einhalten können. Möglichkeiten zur Desinfektion müssen bereitgestellt werden. Die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen müssen erfasst und drei Wochen lang aufbewahrt werden.
Praktischer Unterricht: Während des Unterrichts im Fahrzeug ist ein Mundschutz zu tragen. Nach dem Unterricht sind geeignete Hygienemaßnahmen durchzuführen (Desinfektion).
Kindertagesstätten
Die Notbetreuung in den Kita soll ausgeweitet werden. Die entsprechenden Regelungen werden im Landkreis Osterholz ab dem 18. Mai 2020 in Kraft treten.
Einzelhandel
Die Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 m² entfällt. Auch größere Läden dürfen wieder öffnen, bzw. müssen ihre Fläche nicht mehr begrenzen. Die maximale Anzahl der Kunden pro m² muss ebenso eingehalten werden, wie Mundschutz und Abstandsregelung. In Banken, Sparkassen und am Geldautomaten muss kein Mundschutz getragen werden, auf Wochenmärkten hingegen schon.
Trauungen, Beerdigungen
Beerdigungen finden weiterhin unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienemaßnahmen statt. Die Anzahl der Teilnehmer*innen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis wird von 10 auf 20 Personen angehoben. Gleiches gilt für Trauungen.
Gremiensitzungen
Gewählte Gremien von öffentlichen-rechtlichen Körperschaften, Initiativen, Vereinen sowie andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen wieder Sitzungen durchführen. Es muss sichergestellt sein, dass alle Personen beim Betreten, dem Aufenthalt und beim Verlassen der Räumlichkeiten den Abstand von 1,5 m untereinander einhalten können.
Kontaktbeschränkungen
Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Dieser Satz behält weiterhin seine Gültigkeit. – Es können sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen, also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder zweier WGs. Der Abstand von 1,5 m zu den anderen Personen ist weiterhin einzuhalten. Nach wie vor soll vermieden werden, dass sich etwa Gruppen zum Grillen treffen. Party jeglicher Art sind untersagt.
Aktuelle Infektionszahlen
Landkreis Osterholz (gesamt): 84, davon in Grasberg 5 (bereits genesen 4), Lilienthal 11 (genesen 10) und Worpswede 6 (alle genesen). Stand: 11.05.2020
Quelle: Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020
Maskenverkaufsstelle von Meike Thoden (Bea & Mai) in Grasberg, Birkenstr. 25 (Foto: Christiane Seeger)