Ab Montag, den 2. November ist die Bücherei aus Infektionsschutzgründen wiederum geschlossen! Eingetragene Benutzer und Benutzerinnen der Grasberger Bücherei können einen weiteren Service in Anspruch nehmen. Es gibt ab sofort einen Literaturservice an der Büchereitür. Dazu empfiehlt sich zunächst eine Recherche im Online-Katalog. Die dort vermerkten und als verfügbar gekennzeichneten Titel können geordert werden. Die Bücherei ist jeden Tag von 10:00 bis 12:00 Uhr besetzt und kann telefonisch erreicht werden (04208-3966). Während des ganzen Tages funktioniert dies auch über den Anrufbeantworter. Möglich ist natürlich auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail (gemeindebuecherei@grasberg.de). Auf diesem Wege wären auch Neuanmeldungen oder Verlängerungen der Benutzerausweise möglich. Nach der Anforderung konkreter Titel aus dem physischen Bestand der Gemeindebücherei wird dann ein Termin für eine kontaktlose Übergabe an der Büchereitür ausgemacht. Dabei ist im Gegenzug selbstverständlich auch die Rücknahme der ausgeliehenen Medien möglich. Rückfragen werktags täglich von 10:00 bis 12:00 Uhr.
Gestern wurde der Bund-Länder-Beschluss von Niedersachsen umgesetzt und eine geänderte Corona-Verordnung verabschiedet. Am AHA-Prinzip (Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske) und LA-Regeln (Lüften und App) wird weiterhin festgehalten. Die privaten Kontakte sollen auf das absolute Minimum reduziert werden. Hier die wesentlichen Änderungen:
Private Treffen und Feiern
In der Öffentlichkeit sind Treffen nur noch mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten zulässig. Dieses gilt ebenso für Zusammenkünfte und Feiern in geschlossenen Räumen. Alle privaten Zusammenkünfte und Feiern darüber hinaus sind verboten – wie beispielsweise Kindergeburtstage unter Klassenkameraden.
Unterhaltung verboten, Fortbildung erlaubt
Unterhaltungsveranstaltungen sind verboten. Erlaubt ist beispielsweise eine Fortbildungsveranstaltung mit sitzendem Publikum (bis zu 50 Personen, es muss sichergestellt werden, dass die Abstände eingehalten werden und eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden, Ausnahme am Platz selbst).
Gremiensitzungen möglich
Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse können ebenfalls durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen.
Gottesdienste, Trauungen, Beerdigungen
Zusammenkünfte in Kirchen, Friedhofskapellen und ähnlichen Einrichtungen sind unabhängig von der Personenzahl möglich. Das Abstandsgebot ist zu jeder Zeit einzuhalten. Für Trauungen ist der Kontakt zum jeweiligen Standesamt aufzunehmen, da die maximale Personenzahl abhängig von den räumlichen Gegebenheiten vor Ort ist.
Geschlossen bzw. verboten sind
1.) Clubs und Diskotheken
2.) Gastronomiebetriebe (ausgenommen sind der Außer-Haus-Verkauf und Mensen / Kantinen)
3.) Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte (Ausnahme: Wochenmärkte, hier gilt weiterhin die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung)
7.) öffentliche und private Sportanlagen (Ausnahme: Individualsport alleine oder mit Personen des eigenen Haushalts)
8.) Saunen, Schwimm- und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios
9.) Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios (Ausnahme: Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Fußpflege und Frisöre)
10.) Prostitutionsstätten
11.) touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten
12.) Übernachtungen in Hotels, Ferienhäusern und -wohnungen, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen zu touristischen Zwecken (Ausnahme: Dienstreisen).
Einzelhandel
Die maximal zulässige Kundenanzahl richtet sich nach den Quadratmetern Verkaufsfläche. Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen.
Die Niedersächsische Corona-Verordung ist bis zum 30. November 2020 befristet.
Bei einem Inzidenzwert des Landkreises über 50 müssen Schüler*innen ab Klasse 5 im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Falls an einer Schule eine Maßnahme zum Infektionsschutz (z. B. Quarantäne für einzelne Klassen) durch das Gesundheitsamt angeordnet wird, müssen alle Schüler*innen ab Klasse 5 im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Bei einem Inzidenzwert höher als 100 wechseln alle Schulen, für die das Gesundheitsamt eine Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet hat, ins Szenario B (Klassen werden geteilt). Da dann Abstand gehalten werden kann, muss im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Quelle: Elternbrief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne, nachzulesen zum Beispiel hier.
Die zuständige Straßenbaubehörde hat die Gemeinde Grasberg darüber informiert , dass die Bauarbeiten in der Wörpedorfer Straße sich verzögern und vermutlich bis Mitte Dezember andauern werden. Grund dafür seien unerwartete Leitungsschäden, die nasse Witterung und coronabedingte Personalengpässe Die entsprechende Pressemitteilung des Landes findet Ihr hier: https://www.grasberg.de/uploads/Aktuelles/PressemitteilungUPlan.pdf
Durch die aktuelle Lage und der gestiegenen Infektionszahlen auf einen Inzidenzwert von deutlich über 80 im Landkreis Osterholz gelten die maximalen Einschränkungen der aktuellen Nds. Corona-Verordnung. Deshalb sind unsere öffentlichen Gebäude für Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab sofort wieder bis auf weiteres geschlossen.
Schon seit Wochen gibt es in den Hofläden und an Verkaufsständen an der Straße Kürbisse in allen Variationen. Große, kleine, von gelb über leuchtend orange bis hin zu grünen Exemplaren. Der Höhepunkt der Kürbiszeit ist immer am 31. Oktober. In Deutschland ist dann der Reformationstag, aber der amerikanische Brauch des Halloweenfestes hat sich seit einigen Jahren auch hierzulande eingebürgert. Die Süßwarenindustrie hat sicherlich einen Großteil dazu beigetragen. Auch andere Kinderlebensmittel, wie beispielsweise Joghurt, Nudeln, Chicken Nuggets und Bockwürste, sind in einer Halloweenvariante erhältlich.
Ein Kürbisgesicht zu schnitzen, macht Kindern nicht nur an Halloween Spaß. Dafür wird ein großes Messer, möglichst mit Sägeklinge, benötigt. Ebenso ein kleines, spitzes Messer wie ein Kartoffelschälmesser und ein großer Löffel zum Ausschaben.
Der Deckel wurde abgeschnitten und gibt den Blick in das Innere des Kürbis frei. Foto: Marcus Schmidt
Zuerst wird der Deckel abgeschnitten. Danach hebt man mit dem Löffel das weiche Innere mitsamt den Kernen heraus. Die Kerne können getrocknet und im nächsten Frühjahr ausgesät werden. Das restliche festere Fruchtfleisch des Kürbis wird abgeschabt, für eine leckere Kürbissuppe oder ein Kürbisbrot. Auf den ausgehöhlten Kürbis kann nun das Kürbisgesicht mit Edding vorgezeichnet und anschließend vorsichtig ausgestochen werden. Tada – fertig!
Die Kerne und das faserige Fruchtfleisch werden entfernt. Foto: Marcus SchmidtDie Kerne können getrocknet und im Frühjahr ausgesät werden. Foto: Marcus SchmidtEin fröhliches Kürbisgesicht! Foto: Marcus Schmidt
Das Internet ist voll von diversen Kürbisrezepten. Hier eine Idee für eine Kürbissuppe:
Kürbisfleisch und kleingeschnittene Kartoffeln in etwas Wasser andünsten. Dann mit Gemüsebrühe auffüllen. Etwa 20 Minuten kochen lassen. Ein Päckchen Sahne und ein Päckchen Schmand dazu geben. Mit Salz, Pfeffer und Paprika würzen.
Besonderen Pfiff erhält die Suppe mit „Pumpkin Spice“. Diese Gewürzmischung ist für alle Kürbisgerichte geeignet und lässt sich gut selbst herstellen. Man benötigt ein kleines Glas mit Schraubverschluss und
1 Teelöffel gemahlene Muskatnuss
1/2 Teelöffel gemahlene Gewürznelken
1/2 Teelöffel Ingwerpulver
1 Teelöffel Zimt
Alles in das Glas geben und kräftig durchschütteln.
Diese lustigen Kürbisse warten in Tarmstedt vor einem Hofladen. Foto: Christiane Seeger
Der Landkreis Osterholz hat am heutigen Mittwoch die erste Schwelle der Anzahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung überstiegen. Der sogenannte Inzidenzwert liegt bei 36,9. Das bedeutet, dass sich im Durchschnitt der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 36,9 Personen mit dem Corona-Virus infiziert haben. Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht für Werte über 35 strengere Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern vor. Der Landkreis Osterholz hat diese nun per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
Damit gelten ab sofort bis zur Unterschreitung der 35er-Schwelle folgende Regelungen:
1. Private Zusammenkünfte und Feiern, die auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel wie zum Beispiel in zur eigenen Wohnung gehörenden Gärten oder Höfen stattfinden, sind unter Einhaltung des Abstandsgebots, mit nicht mehr als 25 Personen (vorher 50 Personen) zulässig.
2. Private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben, stattfinden sind, unter Einhaltung des Abstandsgebots, mit nicht mehr als 50 Personen (vorher 100 Personen) zulässig.
Private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sind weiterhin mit jeweils nicht mehr als 25 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Aber auch hier sollte sich im eigenen Interesse dringend zurückgehalten werden.
„Der starke Anstieg der Infektionszahlen der letzten Tage im Landkreis Osterholz macht deutlich, wie wichtig eine Reduzierung der sozialen Kontakte ist. Daher kann ich nicht oft genug an Sie appellieren: Bleiben Sie zuhause, vermeiden Sie Kontakte und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, verdeutlicht Landrat Bernd Lütjen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Osterholz unter www.landkreis-osterholz.de/corona zu finden. Unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen werden zudem häufig gestellte Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung beantwortet. Zudem ist das Gesundheitsamt während der Öffnungszeiten des Kreishauses unter 04791/930-2900 erreichbar.
Wer sein Zuhause einmal gründlich aufräumt, hat am Ende viele Gegenstände zusammen, die zum Wegwerfen zu schade sind. Jemand anderem kann man damit vielleicht noch eine Freude bereiten. Ein beliebter Anlaufpunkt für diese Dinge ist das „Regal der Freude“ der Kirchengemeinde in Grasberg.
Leider wurde das Regal im März 2020 bei Beginn der Corona-Pandemie weggeräumt. Wie jetzt zu erfahren war, bleibt das Regal für den Rest des Jahres geschlossen. Der Grund ist die Auflage vom Gesundheitsamt, dass die Gegenstände im Regal mehrmals täglich desinfiziert werden müssten. Diesen Aufwand können die Freiwilligen, die das Regal betreuen, nicht leisten.
Es erfolgt eine Bekanntgabe, wenn das Regal wieder aufgestellt wird.
So sah es beim „Regal der Freude“ in vergangenen Tagen aus. Foto: Christiane Seeger
Auch gut für Kindergeburtstage geeignet ist dieses Rezept. Foto: Christiane Seeger
Ein Jahr ist er nun schon online – der Grasberg Blog. Über die mittlerweile vielen Leserinnen und Leser freue ich mich sehr. Statt eines echten Stückchen Kuchens gibt es heute nur ein virtuelles. Das Rezept ist selbst erprobt und supereinfach. Viel Spaß beim Backen und Genießen!
Zutatenliste:
1 Tasse Raps- oder Sonnenblumenöl
2 Tassen Zucker
4 Tassen Mehl
1 Päckchen Vanillezucker
4 Eier
1 Tasse Sprudel
1 Päckchen Backpulver
Die Zutaten mit dem Mixer verrühren und in ein gefettetes Backblech einfüllen. Bei 150 °C ca. 20 bis 25 Minuten backen. Die Hälfte der Mengenangaben für eine Springform verwenden. Das Rezept klappt auch gut, wenn man den Teig in Muffinförmchen einfüllt. Nach dem Abkühlen nach Belieben mit Zuckerguss und Back-Deko, Gummibärchen o. ä. verzieren.