Kostenlose Corona-Schnelltests

Das Pflegezentrum Grasberg, die Kirchengemeinde Grasberg und die Gemeinde Grasberg bieten ab diesem Donnerstag in Kooperation die von der Bundesregierung angekündigten kostenlosen Corona-Tests für die Bevölkerung an.

Termine dafür können werktags zwischen 08- und 14 Uhr unter der Telefonnummer 0172-9022171 beim Pflegezentrum Grasberg gebucht werden. Die Testung findet im Gemeindehaus der Grasberger Kirchengemeinde in der Speckmannstraße 40 statt.

Bitte unbedingt ein gültiges Ausweisdokument und (sofern vorhanden) eine Krankenversicherungskarte mitbringen.

Die Termine werden zunächst für mittwochs und donnerstags zwischen 08 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr angeboten.

Wichtig: Angeboten wird der kostenlose Schnelltest für die Bevölkerung. Sollten Sie den Verdacht haben, an dem Corona-Virus erkrankt zu sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf.

Quelle: Gemeinde Grasberg

Wichtige Info zum Krippenspiel

Die Kirchengemeinde Grasberg teilt mit:

Das begehbare Krippenspiel in Grasberg (Heiligabend) ist nun doch mit Anmeldung!!!
Sie können sich per Email unter Kerstin.Toenjes@evlka.de anmelden. Oder telefonisch unter 04208/3508 zu folgenden Zeiten: Freitag, 18.12. von 11-12.30. Samstag, 19.12. 16.30 – 17-30 Uhr und Dienstag, 22.12. von 10 bis 11 Uhr. Wir sind leider auf 60 Familien pro Stunde begrenzt.
Sie können sich für folgende Uhrzeit anmelden:
14-14.30 Uhr Gehbehinderte und Senioren
14.30-15.30 Uhr Familien mit Kleinkindern
15.30 – 17.00 Familien mit Kindern im Grundschulalter
17.00 – 18.10 Uhr Familien mit älteren Kindern
Wir werden versuchen, Ihnen im gewünschten Krippenspiel einen Platz zu reservieren. Sie werden mit der Anmeldebestätigung eine genaue Uhrzeit erhalten, zu der sie kommen können.
Bitte beachten: Der Mindestabstand von 2 Metern muss jederzeit eingehalten werden. Es besteht eine Maskenpflicht. Der Eingang ist bei der großen Einfahrt vor dem Gemeindehaus. Bitte reihen Sie sich gegebenenfalls in die Warteschlange ein und behalten Sie Ihre Kinder bei sich. Achten Sie auf die Anordnungen der Ordnungsengel
Bei der Anmeldung bitte Namen, Anschrift(en) und Telefonnummer der Familie angeben. Bringen Sie die Anmeldebestätigung mit.
Genießen Sie trotz Corona unser außergewöhnliches Krippenspiel ⭐⭐⭐

Ab Montag, den 2. November Literaturservice an der Büchereitür

Ab Montag, den 2. November ist die Bücherei aus Infektionsschutzgründen wiederum geschlossen! Eingetragene Benutzer und Benutzerinnen der Grasberger Bücherei können einen weiteren Service in Anspruch nehmen. Es gibt ab sofort einen Literaturservice an der Büchereitür. Dazu empfiehlt sich zunächst eine Recherche im Online-Katalog. Die dort vermerkten und als verfügbar gekennzeichneten Titel können geordert werden. Die Bücherei ist jeden Tag von 10:00 bis 12:00 Uhr besetzt und kann telefonisch erreicht werden (04208-3966). Während des ganzen Tages funktioniert dies auch über den Anrufbeantworter. Möglich ist natürlich auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail (gemeindebuecherei@grasberg.de). Auf diesem Wege wären auch Neuanmeldungen oder Verlängerungen der Benutzerausweise möglich. Nach der Anforderung konkreter Titel aus dem physischen Bestand der Gemeindebücherei wird dann ein Termin für eine kontaktlose Übergabe an der Büchereitür ausgemacht. Dabei ist im Gegenzug selbstverständlich auch die Rücknahme der ausgeliehenen Medien möglich. Rückfragen werktags täglich von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Quelle: https://www.grasberg.de/default.cfm?mid=29942

Leider für den Publikumsverkehr geschlossen. Foto: Christiane Seeger

Corona-Update

Gestern wurde der Bund-Länder-Beschluss von Niedersachsen umgesetzt und eine geänderte Corona-Verordnung verabschiedet. Am AHA-Prinzip (Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske) und LA-Regeln (Lüften und App) wird weiterhin festgehalten. Die privaten Kontakte sollen auf das absolute Minimum reduziert werden. Hier die wesentlichen Änderungen:

Private Treffen und Feiern

In der Öffentlichkeit sind Treffen nur noch mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten zulässig. Dieses gilt ebenso für Zusammenkünfte und Feiern in geschlossenen Räumen. Alle privaten Zusammenkünfte und Feiern darüber hinaus sind verboten – wie beispielsweise Kindergeburtstage unter Klassenkameraden.

Unterhaltung verboten, Fortbildung erlaubt

Unterhaltungsveranstaltungen sind verboten. Erlaubt ist beispielsweise eine Fortbildungsveranstaltung mit sitzendem Publikum (bis zu 50 Personen, es muss sichergestellt werden, dass die Abstände eingehalten werden und eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden, Ausnahme am Platz selbst).

Gremiensitzungen möglich

Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse können ebenfalls durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen.

Gottesdienste, Trauungen, Beerdigungen

Zusammenkünfte in Kirchen, Friedhofskapellen und ähnlichen Einrichtungen sind unabhängig von der Personenzahl möglich. Das Abstandsgebot ist zu jeder Zeit einzuhalten. Für Trauungen ist der Kontakt zum jeweiligen Standesamt aufzunehmen, da die maximale Personenzahl abhängig von den räumlichen Gegebenheiten vor Ort ist.

Geschlossen bzw. verboten sind

  • 1.) Clubs und Diskotheken
  • 2.) Gastronomiebetriebe (ausgenommen sind der Außer-Haus-Verkauf und Mensen / Kantinen)
  • 3.) Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte (Ausnahme: Wochenmärkte, hier gilt weiterhin die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung)
  • 4.) Theater, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken
  • 5.) Kinos, FreizeitparksZoos, Tierparks, Indoor-Spielplätze, Kletterhallen, Kletterparks
  • 6.) Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • 7.) öffentliche und private Sportanlagen (Ausnahme: Individualsport alleine oder mit Personen des eigenen Haushalts)
  • 8.) Saunen, Schwimm- und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios
  • 9.) Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios (Ausnahme: Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Fußpflege und Frisöre)
  • 10.) Prostitutionsstätten
  • 11.) touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten
  • 12.) Übernachtungen in Hotels, Ferienhäusern und -wohnungen, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen zu touristischen Zwecken (Ausnahme: Dienstreisen).

Einzelhandel

Die maximal zulässige Kundenanzahl richtet sich nach den Quadratmetern Verkaufsfläche. Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen.

Die Niedersächsische Corona-Verordung ist bis zum 30. November 2020 befristet.

Quelle: https://www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/niedersachsen-setzt-bund-laender-beschluss-um-901005698-21000.html?rubrik=901000054

Schule

Bei einem Inzidenzwert des Landkreises über 50 müssen Schüler*innen ab Klasse 5 im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Falls an einer Schule eine Maßnahme zum Infektionsschutz (z. B. Quarantäne für einzelne Klassen) durch das Gesundheitsamt angeordnet wird, müssen alle Schüler*innen ab Klasse 5 im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Bei einem Inzidenzwert höher als 100 wechseln alle Schulen, für die das Gesundheitsamt eine Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet hat, ins Szenario B (Klassen werden geteilt). Da dann Abstand gehalten werden kann, muss im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Quelle: Elternbrief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne, nachzulesen zum Beispiel hier.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei

Landkreis Osterholz erlässt Allgemeinverfügung zu Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern

Der Landkreis Osterholz hat am heutigen Mittwoch die erste Schwelle der Anzahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung überstiegen. Der sogenannte Inzidenzwert liegt bei 36,9. Das bedeutet, dass sich im Durchschnitt der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 36,9 Personen mit dem Corona-Virus infiziert haben. Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht für Werte über 35 strengere Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern vor. Der Landkreis Osterholz hat diese nun per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Damit gelten ab sofort bis zur Unterschreitung der 35er-Schwelle folgende Regelungen:

1. Private Zusammenkünfte und Feiern, die auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel wie zum Beispiel in zur eigenen Wohnung gehörenden Gärten oder Höfen stattfinden, sind unter Einhaltung des Abstandsgebots, mit nicht mehr als 25 Personen (vorher 50 Personen) zulässig.

2. Private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben, stattfinden sind, unter Einhaltung des Abstandsgebots, mit nicht mehr als 50 Personen (vorher 100 Personen) zulässig.

Private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sind weiterhin mit jeweils nicht mehr als 25 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Aber auch hier sollte sich im eigenen Interesse dringend zurückgehalten werden.

„Der starke Anstieg der Infektionszahlen der letzten Tage im Landkreis Osterholz macht deutlich, wie wichtig eine Reduzierung der sozialen Kontakte ist. Daher kann ich nicht oft genug an Sie appellieren: Bleiben Sie zuhause, vermeiden Sie Kontakte und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, verdeutlicht Landrat Bernd Lütjen.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Osterholz unter www.landkreis-osterholz.de/corona zu finden. Unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen werden zudem häufig gestellte Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung beantwortet. Zudem ist das Gesundheitsamt während der Öffnungszeiten des Kreishauses unter 04791/930-2900 erreichbar.

Quelle: Landkreis Osterholz

Finde ich auch! Foto: Christiane Seeger

Der Selbsttest – Blutspenden unter Coronabedingungen

Welche Auswirkungen hat Corona auf unsere alltäglichen Handlungen? Was früher ganz normal war, führt jetzt manchmal zu Bedenken. Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie bin ich zum Blutspenden gegangen.

Ich bin eher vorsichtig veranlagt und vermeide es mich mit vielen Menschen in geschlossenen Räumen aufzuhalten. Blutspenderin bin ich schon seit vielen Jahren. In den Sommermonaten spenden weniger Menschen, aber Blutpräparate werden in gleichbleibender Menge benötigt. Daher entscheide ich mich hinzugehen, auch wenn ich mich etwas unsicher fühle. Im Selbsttest möchte ich sehen, was sich unter Coronabedingungen geändert hat und wie es mir dabei geht.

Was ist anders?

Auf dem Vorplatz des Rathauses ist eine Warteschlange. Die Wartenden halten großzügig Abstand und tragen schon draußen einen Mund-Nasen-Schutz. Ich reihe mich ein. Bei uns allen wird die Körpertemperatur überprüft, bevor wir ins Rathaus hinein dürfen. Der Mitarbeiter verwendet dafür ein Thermometer, mit dem man auf Entfernung an der Stirn messen kann. Sehr cool – möchte ich auch, kostet aber gute 80,- EUR im Elektromarkt. Auf einer Hinweistafel werden mögliche Kontakte zu Corona-infizierten Personen abgefragt. Auch Personen, die in den letzten vier Wochen Husten oder eine andere Atemwegserkrankung hatten, dürfen kein Blut spenden.

Ein Desinfektionsmittelspender ist mein erster Anlaufpunkt. Dort liegen auch Einweg-Masken bereit, falls jemand nicht an die Maskenpflicht gedacht hat. An der Anmeldung halte ich den Blutspendepass und Personalausweis an eine Plexiglasscheibe. Sie werden durch die Scheibe eingescannt. Den Fragebogen gibt es ohne das übliche Klemmbrett. Dazu wird für alle Spender ein neuer Kugelschreiber aus der Packung geschüttelt. An der nächsten Station wird mir zum zweiten Mal an diesem Tag die Temperatur gemessen. Zur Eisenwertbestimmung wird ein Tröpfchen Blut benötigt. Die übliche Frage „Finger oder Ohr“ entfällt, aus Infektionsschutzgründen muss ich die Hand durch den Schlitz in der Plexiglasscheibe halten.

Der Arzt ist an diesem Tag der Einzige, der eine FFP2-Maske trägt. Auch er sitzt hinter einer Scheibe. Den Fragebogen muss ich auf einer markierten Stelle ablegen. Etwas merkwürdig komme ich mir dabei vor, als ich die Manschette zum Blutdruckmessen selbst überstreifen soll. Zum Glück trage ich ein langärmeliges Shirt. An der nächsten Station werden Plastikbeutel mit Identcodes versehen und auf das Klemmbrett gelegt. Da ist es also. Doch ich darf es nicht anfassen. Eine Mitarbeiterin vom Blutspendedienst nimmt es entgegen und begleitet mich zu einer der insgesamt acht Liegen. Die eigentliche Blutentnahme verläuft wie immer. Alle Mitarbeiter und Ehrenamtlichen tragen sowohl Mundschutz, als auch Handschuhe. Zwischendurch immer wieder der Griff zum Desinfektionsmittel. Ich sehe, dass die Handschuhe häufig gewechselt werden.

Das übliche Buffet fällt leider aus. Stattdessen gibt es ein Lunchpaket zum Mitnehmen. In meiner Tüte sind ein Saftpäckchen, ein Apfel, eine Salami, ein Joghurt, ein Muffin und ein belegtes Sandwich enthalten. Wenn ich da an vergangene Spendetermine in Adolphsdorf denke, da gab es ein leckeres Grillbuffet oder selbstgebackenen Butterkuchen. Damit kann so ein Lunchpaket wirklich nicht mithalten.

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Mein Fazit:

Meine Bedenken aus dem Vorfeld haben sich bei der Teilnahme an der Blutspende aufgelöst. Ich hatte ein gutes und sicheres Gefühl dabei. Sehr viel läuft kontaktlos ab. Bei der Spende wird auf das Einhalten von Abständen und das korrekte Tragen des Mund-Nasen-Schutz wesentlich mehr geachtet, als beispielsweise im Supermarkt.

Die nächsten Termine in Grasberg: Am 02.09.2020 von 16.30 bis 20.00 Uhr in der Schießsportanlage Adolphsdorf, Adolphsdorfer Str. 249. Am 23.09.2020 von 16.00 bis 20.00 Uhr im Rathaus Grasberg, Speckmannstr. 30. Termine in weiteren Orten in der Umgebung sind jeweils in meinem Veranstaltungskalender aufgeführt.

Gut zu wissen:

Eine Übertragung des Corona-Virus durch Blutpräparate wird vom Robert-Koch-Institut ausgeschlossen. Jede Blutspende wird auf Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis und Syphilis untersucht, nicht auf Coronaviren. In Niedersachsen wurden seit Beginn der Pandemie über 1.500 Blutspendetermine durchgeführt, eine bestätigte Corona-Infektion eines Spenders ist dabei noch nicht vorgekommen. In einem solchen Falle würden hier selbstverständlich die behördlich geregelten Maßnahmen gelten, so Jürgen Engelhard vom Deutschen Roten Krenz Blutspendedienst.

Blutspenden

Neue Lockerungen – 10 Personen Regel

Die fünfte Lockerungsstufe in Niedersachsen tritt ab Montag, dem 22. Juni in Kraft. Die wohl größte Änderung ist die neue 10 Personen Regel. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als 10 Personen umfassen. Mehr als 10 Personen sind erlaubt, wenn es sich um Familienangehörige handelt oder diese aus maximal zwei Haushalten stammen. „Auch wenn es hierbei streng genommen keine Vorgabe zum Mindestabstand gibt, sollten Sie unbedingt weiterhin möglichst viel Abstand zueinander halten  – im öffentlichen, wie im privaten Raum“, empfiehlt Landrat Bernd Lütjen.

Treffen

Picknicken oder Grillen in der Öffentlichkeit mit bis zu 10 Personen ist erlaubt. In privaten Gärten können sich ebenfalls Gruppen bis 10 Personen aufhalten. In Wohnungen sind auch Feiern mit 10 Personen erlaubt, bei einer kleinen Wohnung wird dazu geraten, doch lieber mehrere Treffen zu veranstalten.

Kulturelle Veranstaltungen, Kino

Theater, Opernaufführungen, Konzerte, Lesungen und Kinovorstellungen sind auch in geschlossenen Räumen erlaubt. Beim Betreten und Verlassen und während der Veranstaltung muss ein Abstand von 1,5 m gewährleistet werden. Der Abstand ist zu anderen Personen einzuhalten, die weder dem eigenen, noch einem weiteren Hausstand oder einer gemeinsamen Gruppe von maximal 10 Personen angehören. Es dürfen maximal 250 Besucher teilnehmen. Alle Gäste müssen während der Veranstaltung sitzen. Weitere Hygienemaßnahmen müssen getroffen werden, die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt, dass ein Mund-Nasen-Schutz während des Aufenthalts zu tragen ist. Diskotheken und Shisha-Bars bleiben geschlossen.

Große Veranstaltungen

Bis zum 31. Oktober sind große Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern verboten. Unabhängig von der Teilnehmerzahl bleiben alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt- und Schützenfestel verboten. Messen, Kongresse und Spezialmärkte, die nach dem 31. August stattfinden, können unter Auflagen genehmigt werden.

Sportveranstaltungen

Bei Breitensportwettbewerben im Freien dürfen 50 Zuschauer teilnehmen, die Abstandsregelung ist einzuhalten. Bei einer größeren Besucherzahl bis zu 250 Personen gibt es weitere Auflagen: Die Zuschauer müssen sitzen und die Kontaktdaten erfasst werden . Zum Profisport sind weiterhin keine Zuschauer erlaubt.

Gastronomie und Übernachtungsgewerbe

Auch in der Gastronomie gilt die 10 Personen Regel. Der Abstand ist zu anderen Personen einzuhalten, die weder dem eigenen, noch einem weiteren Hausstand oder einer gemeinsamen Gruppe von maximal 10 Personen angehören. Die Kontaktdaten werden weiterhin erhoben und drei Wochen aufbewahrt. Buffets zur Selbstbedienung der Gäste sind verboten. Buffets, bei denen eine Servicekraft bedient, sind erlaubt.

Hotels, Jugendherbergen und Campingplätzen müsssen weiterhin Hygienekonzepte erstellen. Oberflächen, die häufig von Gästen oder Personal berührt werden, müssen täglich mehrmals gereinigt werden. Die Maximalbelegung entfällt.

Gästeführungen und Seilbahn

Die Beschränkungen auf 10 Personen bzw. die maximale Auslastung von 50% entfällt. Alle Teilnehmer / Nutzer sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Busreisen

Auch hier gilt die neue 10 Personen Regelung. Im Fahrzeug muss jede Personen einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten, die weder dem eigenen, noch einem weiteren Hausstand oder einer gemeinsamen Gruppe von maximal 10 Personen angehören. Beim Betreten, Verlassen und während des Aufenthalts im Fahrzeug ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Kontaktdaten müssen erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Die Klimaautomatik des Fahrzeuges muss auf Dauerventilation eingestellt sein.

Unterrichtsbedingte, eintägige Schulfahrten sind gestattet. Klassenfahrten mit Übernachtung bleiben untersagt.

Sauna

Saunen dürfen wieder geöffnet werden. In Schwimmbädern und Saunen findet die 10 Personen Regel keine Anwendung!

Selbsthilfegruppen und Eltern-Kind-Angebote

Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen sind wieder gestattet. Hier findet ebenfalls die 10 Personen Regelung Anwendung. Bei Eltern-Kind-Angeboten werden die Kinder die zum eigenen Haushalt gehören, nicht extra gezählt. Beispiel: Vater und zwei Kinder zählen als eine Person bei der Gruppenstärke. Beratungsstellen zu beruflichen Fragen öffnen ebenfalls wieder.

Blasorchester und Chöre

Die bisherige Beschränkung auf vier Personen im Kleingruppenunterricht gilt nicht, wenn der Unterricht unter freiem Himmel stattfindet.

Geschäfte

In Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen entfällt die Regelung, dass nur eine Person pro 10 m² Ladenfläche zulässig ist. Der Mindestabstand muss weiterhin eingehalten werden können.

Auslandsreisen

Es wird empfohlen, das Infektionsgeschehen im geplanten Reiseurlaubsland im Blick zu behalten. Dieses ist entscheidend für die Frage, ob jemand nach einer Reise in Quarantäne muss oder nicht. Das RKI informiert auf seiner Website über die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Länder.

Aktuelle Zahlen

Landkreis Osterholz-Scharmbeck: 117 bestätigte Infektionen mit dem Corona-Virus (davon 6 akut); Grasberg: 6 (akut 0); Lilienthal: 15 (akut 0); Worpswede: 10 (akut 1). Stand 19.06.2020

Quellen: Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Landkreis Osterholz

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Grafik: Landkreis Rotenburg

Weitere Lockerungen ab dem 8. Juni

Über die Lockerungen im Bereich Veranstaltungen hatte ich bereits geschrieben. Viele der weiteren Lockerungen beziehen sich schon auf die kommende Ferienzeit.

Indoor-Spielplätze

Indoor-Spielplätze dürfen wieder öffnen, die Abstandsregeln sind einzuhalten, der Zugang muss gesteuert und die Bildung von Warteschlangen vermieden werden. Der Betreiber hat Maßnahmen zur Hygiene zu treffen.

Familienfeiern

Bei Hochzeiten, Taufen, Konfirmationen und Beerdigungen können jetzt bis zu 50 Personen teilnehmen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Geburtstage gelten nicht als Familienfeier und unterliegen den Kontaktbeschränkungen.

Übernachtungsgewerbe

Hotels, Jugendherbergen etc. können ihre Kapazität auf maximal 80% ausweiten. Beruflich bedingte Übernachtungen müssen bei der Kapazitätsgrenze nicht einberechnet werden. Die Wiederbelegungssperre von 7 Tagen bei Ferienhäusern und -wohnungen fällt weg.

Touristische Busreisen

Beim Ein- und Ausstieg sowie bei der Fahrt ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Personen, die nicht in einem gemeinsamen Hausstand leben, müssen 1,5m Abstand halten. Eine Sitzreihe zwischen den Reisenden bleibt jeweils gesperrt. Die Klimaanlage muss auf Dauerbetrieb laufen (permanenter Luftaustausch). Die Kontaktdaten der Reisenden werden erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt.

Schwimmbäder

Auch Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Es muss sichergestellt sein, dass die Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Aufenthalt in der Badeanstalt die 1,5 m Abstand einhalten können. Besonders im Bereicht der Umkleiden und Duschen hat der Betreiber Hygienemaßnahmen zu treffen und die Bildung von Warteschlangen zu vermeiden.

Die Freibäder in Wilstedt, Hepstedt und Kirchtimke werden alle demnächst öffnen. Für den Besuch des Bades in Kirchtimke ist der Erwerb einer Jahreskarte erforderlich. Über die Regelungen der beiden anderen Bäder ist noch nichts bekannt. (Quelle: Wümme Zeitung) Informationen über die Hallenbäder in Worpswede, Lilienthal und Ottersberg stehen ebenfalls noch aus.

Duschen und Umkleiden

Auch in Fitness-Studios und Sporthallen dürfen die Umkleiden und Duschen wieder genutzt werden.

Fahrrad- und Bootsverleih

Die Verleiher sind verpflichtet, die Kontaktdaten der Kunden zu notieren und drei Wochen lang aufzubewahren.

Kutsch- und Schiffsfahrten, Seilbahn

Bei Kutschfahrten muss verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Abstandsregeln sind einzuhalten. Gleiches gilt für Schiffsfahrten. Hier müssen die Kontaktdaten der Mitfahrenden erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Unter Schiffsfahrten fallen auch die beliebten Torfkahnfahrten. In Seilbahnen darf die Kapazität maximal zu 50% ausgelastet werden. Es gilt ebenfalls die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Gästeführungen

Führungen unter freiem Himmel sind für Gruppen bis 10 Personen erlaubt. Alle müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Abstandsregelung ist einzuhalten.

Jugendgruppen

Veranstaltungen für Jugendgruppen mit Übernachtungen bleiben bis mindestens 31. August verboten.

 

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen werden mindestens bis zum 29. Juni fortgesetzt.

Quelle: Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Aktuelle Zahlen

Landkreis Osterholz-Scharmbeck: 111 bestätigte Infektionen mit dem Corona-Virus (davon 4 akut); Grasberg: 6 (akut 0); Lilienthal: 15 (akut 0); Worpswede: 9 (akut 0). Stand 05.06.2020

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„Ohne Mundschutz betreten verboten!“ – Imbiss Worpsweder Stübchen