Die fünfte Lockerungsstufe in Niedersachsen tritt ab Montag, dem 22. Juni in Kraft. Die wohl größte Änderung ist die neue 10 Personen Regel. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als 10 Personen umfassen. Mehr als 10 Personen sind erlaubt, wenn es sich um Familienangehörige handelt oder diese aus maximal zwei Haushalten stammen. „Auch wenn es hierbei streng genommen keine Vorgabe zum Mindestabstand gibt, sollten Sie unbedingt weiterhin möglichst viel Abstand zueinander halten – im öffentlichen, wie im privaten Raum“, empfiehlt Landrat Bernd Lütjen.
Treffen
Picknicken oder Grillen in der Öffentlichkeit mit bis zu 10 Personen ist erlaubt. In privaten Gärten können sich ebenfalls Gruppen bis 10 Personen aufhalten. In Wohnungen sind auch Feiern mit 10 Personen erlaubt, bei einer kleinen Wohnung wird dazu geraten, doch lieber mehrere Treffen zu veranstalten.
Kulturelle Veranstaltungen, Kino
Theater, Opernaufführungen, Konzerte, Lesungen und Kinovorstellungen sind auch in geschlossenen Räumen erlaubt. Beim Betreten und Verlassen und während der Veranstaltung muss ein Abstand von 1,5 m gewährleistet werden. Der Abstand ist zu anderen Personen einzuhalten, die weder dem eigenen, noch einem weiteren Hausstand oder einer gemeinsamen Gruppe von maximal 10 Personen angehören. Es dürfen maximal 250 Besucher teilnehmen. Alle Gäste müssen während der Veranstaltung sitzen. Weitere Hygienemaßnahmen müssen getroffen werden, die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt, dass ein Mund-Nasen-Schutz während des Aufenthalts zu tragen ist. Diskotheken und Shisha-Bars bleiben geschlossen.
Große Veranstaltungen
Bis zum 31. Oktober sind große Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern verboten. Unabhängig von der Teilnehmerzahl bleiben alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt- und Schützenfestel verboten. Messen, Kongresse und Spezialmärkte, die nach dem 31. August stattfinden, können unter Auflagen genehmigt werden.
Sportveranstaltungen
Bei Breitensportwettbewerben im Freien dürfen 50 Zuschauer teilnehmen, die Abstandsregelung ist einzuhalten. Bei einer größeren Besucherzahl bis zu 250 Personen gibt es weitere Auflagen: Die Zuschauer müssen sitzen und die Kontaktdaten erfasst werden . Zum Profisport sind weiterhin keine Zuschauer erlaubt.
Gastronomie und Übernachtungsgewerbe
Auch in der Gastronomie gilt die 10 Personen Regel. Der Abstand ist zu anderen Personen einzuhalten, die weder dem eigenen, noch einem weiteren Hausstand oder einer gemeinsamen Gruppe von maximal 10 Personen angehören. Die Kontaktdaten werden weiterhin erhoben und drei Wochen aufbewahrt. Buffets zur Selbstbedienung der Gäste sind verboten. Buffets, bei denen eine Servicekraft bedient, sind erlaubt.
Hotels, Jugendherbergen und Campingplätzen müsssen weiterhin Hygienekonzepte erstellen. Oberflächen, die häufig von Gästen oder Personal berührt werden, müssen täglich mehrmals gereinigt werden. Die Maximalbelegung entfällt.
Gästeführungen und Seilbahn
Die Beschränkungen auf 10 Personen bzw. die maximale Auslastung von 50% entfällt. Alle Teilnehmer / Nutzer sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Busreisen
Auch hier gilt die neue 10 Personen Regelung. Im Fahrzeug muss jede Personen einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten, die weder dem eigenen, noch einem weiteren Hausstand oder einer gemeinsamen Gruppe von maximal 10 Personen angehören. Beim Betreten, Verlassen und während des Aufenthalts im Fahrzeug ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Kontaktdaten müssen erhoben und drei Wochen lang aufbewahrt werden. Die Klimaautomatik des Fahrzeuges muss auf Dauerventilation eingestellt sein.
Unterrichtsbedingte, eintägige Schulfahrten sind gestattet. Klassenfahrten mit Übernachtung bleiben untersagt.
Sauna
Saunen dürfen wieder geöffnet werden. In Schwimmbädern und Saunen findet die 10 Personen Regel keine Anwendung!
Selbsthilfegruppen und Eltern-Kind-Angebote
Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen sind wieder gestattet. Hier findet ebenfalls die 10 Personen Regelung Anwendung. Bei Eltern-Kind-Angeboten werden die Kinder die zum eigenen Haushalt gehören, nicht extra gezählt. Beispiel: Vater und zwei Kinder zählen als eine Person bei der Gruppenstärke. Beratungsstellen zu beruflichen Fragen öffnen ebenfalls wieder.
Blasorchester und Chöre
Die bisherige Beschränkung auf vier Personen im Kleingruppenunterricht gilt nicht, wenn der Unterricht unter freiem Himmel stattfindet.
Geschäfte
In Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen entfällt die Regelung, dass nur eine Person pro 10 m² Ladenfläche zulässig ist. Der Mindestabstand muss weiterhin eingehalten werden können.
Auslandsreisen
Es wird empfohlen, das Infektionsgeschehen im geplanten Reiseurlaubsland im Blick zu behalten. Dieses ist entscheidend für die Frage, ob jemand nach einer Reise in Quarantäne muss oder nicht. Das RKI informiert auf seiner Website über die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Länder.
Aktuelle Zahlen
Landkreis Osterholz-Scharmbeck: 117 bestätigte Infektionen mit dem Corona-Virus (davon 6 akut); Grasberg: 6 (akut 0); Lilienthal: 15 (akut 0); Worpswede: 10 (akut 1). Stand 19.06.2020
Quellen: Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
Landkreis Osterholz

Grafik: Landkreis Rotenburg